Aktiv Reisen GmbH – AGBs für Aktivitäten


1. Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift die AGB auch für die in seinem Namen angemeldeten Teilnehmer an. Dies gilt genauso für Teilleistungen, wie etwa das Verleihen von Fahrrädern.



2. Bezahlung

a) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Preises gegen Aushändigung der Bestätigung zu entrichten

b) Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Antritt zu bezahlen. Nach Zahlungseingang versenden wir die Unterlagen.

c) Wenn bis zum Antritt der Aktivität der Preis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 verlangen.



3. Leistungen

a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Bestätigung des Veranstalters.

b) Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, sofern Sie nicht den Gesamtzuschnitt der Aktivität beeinträchtigen. Aktiv Reisen verpflichtet sich, Sie hiervon in Kenntnis zu setzen.

c) Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Leistungen gegen gleichwertige auszutauschen, sollte dies aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen notwendig sein.



4. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Beginn von der Aktivität zurücktreten oder eine Ersatzperson stellen. Bei extra für den Kunden zusammengestellten Aktivitäten behalten wir uns vor, die Ersatzperson zu akzeptieren. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Antritt pauschalisiert.


Wir berechnen folgende Gebühren:

bis zum 21. Tag vor Aktivitätsbeginn 35 %
bis zum 14. Tag vor Aktivitätsbeginn 45 %
bis zum 7. Tag vor Aktivitätsbeginn 65 %
bis 1 Tag vor Aktivitätsbeginn 85 %
ab dem Tag des Aktivitätsbeginn oder bei
Nichtantritt der Aktivität 95 %
des Preises;



5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Aktivität trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Preis. Bei Nicht erreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl können wir die Aktivität bis 2 Wochen vor Antritt kündigen. Der Kunde erhält den Preis zurück.



6. Gewährleistung

a) Abhilfe: Wird die Aktivität nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b) Minderung des Preises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Aktivität kann der Kunde eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Kunde es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages: Bei gerechtfertigter Kündigung des Kunden - in seinem eigenen Interesse wird Schriftform empfohlen - kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Aktivität noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.



7. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Teilnahme an Aktivitäten , die mit besonderen Risiken verbunden sind, insbesondere bei Sport- und/oder Outdoor-Aktivitäten, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der vertragliche Schadenersatz bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden.



8. Haftung für gemietete Sportgeräte

Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung oder Verlust der gemieteten Sportgeräte und Ausrüstung. Auch wenn diese im Rahmen eines Arrangements genutzt werden.



9. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt

Wird die Aktivitäten infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Kunde als auch Veranstalter den Vertrag kündigen.

Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Preis zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Aktivitäten noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.



10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich beim zuständigen Veranstalter anzuzeigen. Sofern der Veranstalter nicht erreichbar sein sollte, ist die Beanstandung unverzüglich durch Telegramm an den Veranstalter zu melden.



11. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

Für Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Aktivität bzw. Veranstaltung bestehen.



12. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Bedingungen.



13. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gerichtsstand für Geschäftskunden und Erfüllungsort ist der Sitz der Aktiv Reisen GmbH.